Dritter Offener Brief an den Präsidenten der Bundesnetzagentur
An den Präsidenten der Bundesnetzagentur
Herrn Jochen Homann
Tulpenfeld
53113 Bonn
24.02.2020
OFFENER BRIEF
Bisher keine Antwort auf unser Schreiben vom 15.10.2019
- Versteigerung der Frequenzen für 5G
- Elektrosensible Menschen sind auf Erhalt von funkfreien Schutzzonen angewiesen
Ihr Schreiben vom 02.08.2019 - Ihr Zeichen: 414
Bitte um weitere Auskünfte zu 5G Aufrüstungen
Sehr geehrter Herr Homann,
leider haben wir bis zum heutigen Tage keine Antwort auf unser o.g. Schreiben erhalten. Da uns auch keine Eingangsbestätigung zugegangen ist, müssen wir annehmen, dass Sie unser Schreiben nicht erhalten haben.
Daher senden wir Ihnen dieses hiermit nochmals zu, mit der Bitte um eine zeitnahe Eingangsbestätigung sowie um Mitteilung, wann wir mit einer Antwort von Ihrer Seite rechnen können.
Bitte um weitere Auskünfte zu 5G Aufrüstungen
Wie in unserem Schreiben vom 15.10.2019 dargestellt, führt insbesondere die mangelnde Informationsbereitstellung seitens Ihrer Behörde zu einem erheblichen Konfliktpotenzial bis hin zu existenzbedrohlichen Problemen. Aktuell berichten uns von Elektrohypersensitivität (EHS) betroffene Menschen immer wieder, dass die Aufrüstung bestehender Sendeanlagen mit 5G weder ihrer Gemeinde (Bürgermeister, Gemeinderäte, Verwaltung) noch den Anwohnern zur Kenntnis gebracht wurde „Von der vielbeschworenen Transparenz ist nichts zu sehen“ – so klagt uns ein davon Betroffener, der aus heiterem Himmel damit konfrontiert wird, sich nun ein neues, für ihn gesundheitsverträglicheres Zuhause suchen zu müssen!
Wenn Bürgermeister ihren Bürgern keine Auskünfte zu Installationen bezüglich 5G auf ihren kommunalen Liegenschaften geben können, da sie ja – wie in Fällen wie o.g. – selber über keinen diesbezüglichen Kenntnisstand verfügen und die Mobilfunkbetreiber wiederum ohne jegliche Informationsübermittlung tätig werden und vollendete Tatsachen schaffen, stellt sich die Frage:
Wo können sich interessierte Bürger informieren? Welche Stelle erteilt Auskünfte darüber, welche der bereits bestehenden Sendemasten mit 5G-Technik aufgerüstet werden?
Darüber hinaus geht aus Berichten EHS-Betroffener hervor, dass Gemeinden auch nicht darüber informiert werden, wenn Sendeanlagen mit 5G aufgerüstet werden, welche sich auf Gebäuden oder Grundstücken außerhalb der planungsrechtlichen Einflussnahme der betreffenden Kommune befinden (z. B. auf staatlichen Verwaltungsgebäuden oder auf staatseigenen Forstflächen).
Auch hier stellt sich die Frage:
Wo können sich die Bürger darüber informieren, auf welchen staatlichen Anwesen und Flächen Sendanlagen mit 5G-Technik geplant oder bereits bestehende Sendeanlagen mit 5G-Technik aufgerüstet werden?
Diese Fragen berühren Menschen, die von Elektrohypersensitivität betroffen sind in hohem Maße. Denn es liegt auf der Hand, dass fehlende Transparenz und ein verhinderter Informationszugang die Suche nach funkarmen Lebensraum nicht nur erschwert, sondern nahezu unmöglich macht.
Im Interesse der Betroffenen geben wir o.g. Fragen an Sie weiter verbunden mit der Erwartung eine konkrete und sachkundige Antwort von Ihrer Seite zu erhalten.
Wir bedanken uns für Ihre Mühe und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Hélène Henke-Houet
Vorstandsmitglied
Anlage: Unser Schreiben vom 15.10.2019