Letzte Nachrichten

Neues Stromzähler-Gesetz will Verbraucher weiter entrechten

11.03.2023 - Werner Thiede - deutsche-wirtschafts-nachrichten

Die Bundesregierung treibt den verpflichtenden Einsatz der Smart-Meter voran. Für die Bürger bedeutet dies nicht nur mehr Überwachung, wie Werner Thiede zeigt.

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Buch: Die unerlaubte Krankheit

In den letzten Jahren hat sich der Anteil der Menschen mit Kopfschmerzen und Schlafschwierigkeiten enorm erhöht. Sie suchen ärztlichen Rat, doch man findet keine Ursachen. Parallel dazu stieg auch die Funkbelastung durch WLAN, Sendemasten, Bluetooth etc. Solange Schmerzgeplagte und Schlaflose noch keinen Zusammenhang mit Funk erkennen, ist ihr Kranksein „erlaubt“. Stellen sie jedoch fest, dass ihre Beschwerden nachlassen, wenn sie WLAN und Co. vermeiden, dann wird ihr Urteilsvermögen schnell angezweifelt.

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Internationale Woche der Elektrosensibilität - Juni 2022

dieses Jahr soll eine ganze Woche der Elektrosensibilität rund um den 16. Juni mit Aktionen gestaltet werden.

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Heizkostennovelle

Die lang umstrittene Novelle der Heizkostenverordnung ist nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt zum 01. Dezember 2021 in Kraft getreten

Sie betrifft Mieter und Besitzer von Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern. Es geht um die verbrauchsabhängige Abrechnung von Kalt-und Warmwasserzählern, Wärmemengenzählern und Heizkostenverteilern in Mehrfamilienhäusern, bei denen die Kosten aufgeteilt werden müssen (das sog. Submetering).

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Termine Verein

Aktuell sind keine Termine vorhanden.

Was tun?

Mehr Informationen

An erster Stelle steht für Sie höchstwahrscheinlich, dass Sie sich umfassend zum Thema informieren, um den Argumenten, elektromagnetische Felder würden die Gesundheit nicht beeinträchtigen, etwas entgegen setzen zu können.

Hier finden sie eine Liste mit empfehlenswerten Internetseiten und Büchern.

 

Machen Sie politischen Druck

Wenden Sie sich an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, Platz der Republik 1, 11011 Berlin und fordern Sie eine deutliche Herabsetzung der Grenzwerte nach der 26. BImSchV, ferner eine an den tatsächlichen Gefahren orientierte Aufklärung der Bevölkerung über die Risiken des Mobilfunks. Fordern Sie die Einrichtung unbelasteter Wohngebiete für Elektrosensible sowie einen Anspruch auf Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz. Weisen Sie darauf hin, dass das Europäische Parlament in der Entschließung vom 2.04.2009 die Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert hat, die Rechte Elektrosensibler anzuerkennen. Siehe MUSTERPETITIONEN

 

Wenden Sie sich an Ihre(n) örtliche(n) Bundestagsabgeordnete(n),

und fordern Sie diese(n) zu den gleichen Maßnahmen auf. Wenn Sie die Adresse des örtlichen Abgeordnetenbüros nicht wissen, erreichen Sie Ihre(n) Abgeordnete(n) unter der Adresse

Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin,

Tel. 030/227-0, www.bundestag.de.

Nutzen Sie auch entsprechende Bürgersprechstunden. 

 

Suchen Sie den Kontakt Mitbetroffener.

Unser Verein hat sich zum Ziel gesetzt, die Interessen der Betroffenen gegenüber Staat und Gesellschaft zu vertreten. Darüber hinaus können Sie über den Verein Mitbetroffene kontaktieren, die bereits über Erfahrungen mit Ärzten, Baubiologen, Abschirmtechniken etc. haben, was Ihnen viel Zeit, Geld und Mühe ersparen kann.

Werden sie Mitglied im Verein

Hier können Sie den Aufnahmeantrag herunterladen.

 

Alleine kann man wenig erreichen, bei einer Bündelung der Interessen viel!