Pressemitteilung vom 11. Juni 2020
Grundrechtswidrige Smartmeter-Zwänge im Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Geplante Zwänge für Eigentums- und Mietwohnungen
Mit großer Besorgnis sieht der Verein für Elektrosensible und Mobilfunkgeschädigte der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Bundestag entgegen. Laut §6 Abs.1 Nr.4 des Gesetzesentwurfs ist Fernablesung per Funk für Verbrauchszähler bei Wasser, Gas und Heizkostenverteilern in Mehrfamilienhäusern vorgesehen. Danach muss die zum Zwecke der Datenverarbeitung eingesetzte Technik die "Interoperabilität" der Zähler gewährleisten. Interoperabilität bedeutet offene Kommunikations-Standards mit anderen technischen Systemen und in der Praxis Vernetzung der Zähler, Fernzugriffsmöglichkeit und Fernablesung per Funk. Dies bildet die Basis für eine Überwachung und Fernsteuerung der Zähler. Interoperabilität erfordert höhere Kosten für die Ausstattung der Zähler mit Funkmodulen, Datenloggern, bidirektionalen Schnittstellen. Damit sind auch Hackerangriffe und Datenhandel möglich. Datenschutz und Datensicherheit stehen auf dem Spiel.
Den Anstoß zu diesem Gesetz gibt die EU-Energieeffizienz-Richtlinie von 2018 – eine Aufforderung zur Fernablesung, die bis zum 25. Oktober 2020 in nationales Recht umgesetzt werden soll. Am 18.Juni 2020 soll darüber im Bundestag in 2./3. Lesung abgestimmt werden. Das neue Gesetz betrifft die verbrauchsabhängige Abrechnung für Verbrauchszähler, das sogenannte Submetering. In der Praxis bedeutet das etwa bei einem Mehrfamilienhaus mit sechs Parteien den Zwangseinbau von circa 50 neuen Funkzählern – nämlich pro Wohnung vier Kalt- und Warmwasserzähler für Küche und Bad sowie neue Heizkostenverteiler an jedem Heizkörper. Das ist mit Blick auf Daten-und Strahlenschutz besorgniserregend: Es läuft der Datensparsamkeit gemäß DSGVO und dem Strahlenminimierungsprinzip zuwider.
Namentlich viele elektrosensible Menschen sind verzweifelt, weil dieses Gesetz sie womöglich in die Obdachlosigkeit abdrängt. Und für diejenigen, die ihre Wohnungen aufwändig abgeschirmt haben, tut sich eine inhumane, oft geradezu als Folter empfundene Strahlen-Zumutung auf, weil die Schirmung die unerwünschte gepulste Strahlung – vielleicht im Standby – von innen reflektieren würde.
Wir fragen: Wie kann es sein, dass trotz der Krebswarnung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 2011 hinsichtlich der möglichen Gesundheitsschädigung durch Mobilfunkstrahlung und zahlloser Ärzte-Appelle der Staat diese umstrittene Technologie gegen den Willen vieler Menschen in Privatwohnungen zwingen will? Erst recht in Corona-Krisenzeiten verbietet es sich, weitere das Immunsystem schwächende Strahlen-Belastungen den Menschen zuzumuten.
Deshalb protestieren wir scharf gegen die bewusste Ignoranz hinsichtlich biologischer gesundheitlicher Auswirkungen des Mobilfunks. Es geht hier um die Einhaltung von Grund- und Menschenrechten, die auch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und die Unverletzlichkeit der Wohnung umfassen. Wir fordern ein voraussetzungsloses Widerspruchsrecht für Mieter und Eigentümer und ein Recht auf analoge Zähler. Solche Wahlfreiheit ist wichtig, denn eine bloße Deaktivierung des Funkmoduls, wie vielerorts angeboten, könnte sich als Mogelpackung entpuppen: Eine Neuaktivierung des Funks von außen bliebe entgegen anderslautenden Beteuerungen jederzeit möglich. In einem Artikel der Bayerischen Staatszeitung heißt es zum Thema: „Im Übrigen geht der Vorwand, dass fernablesbare Funktechnik nötig sei, um Energieeinsparungen zu ermöglichen, am Schädigungspotential der Strahlung fürs Klima vorbei: Wieviel Energie wird künftig verbraucht und in der Luft freigesetzt, wenn immer mehr Dinge funken sollen?“ (https://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/wirtschaft/detailansicht-wirtschaft/artikel/werden-fernablesbare-funkzaehler-zwang.html#topPosition).
Wir bitten als Vereinsvorstände um Ihre Aufmerksamkeit für diese große Teile der Bevölkerung betreffende Daten- und Strahlenschutz-Problematik und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand