Schreiben an die Mitglieder der beratenden Ausschüsse zum Entwurf des GEG,
Sehr geehrtes Mitglied des beratenden Ausschusses zum Entwurf des GEG,
am 18. Juni 2020 werden Sie über das neue GEG abstimmen, darunter auch über den § 6 Abs.1 Nr.4 des GEG. Dieser beinhaltet einen Fernablesungs-Zwang bei Verbrauchszählern in Mehrfamilienhäusern für Mieter und Eigentümer. Es betrifft das sog. Submetering, das der verbrauchsgerechten Kostenumlegung von Wärme- und Wasserverbräuchen im Gebäude auf einzelne (Miet)Parteien dient.
Die uns gegenüber vorgebrachten Einwendungen von Abgeordneten, dass es weder bei Stromzählern noch bei den Verbrauchszählern nach dem GEG einen Funkzwang gäbe, verkennt die zugegebenermaßen verzwickt ausgedrückte Gesetzeslage:
Bereits im Messstellenbetriebsgesetz (MSBG) von 2016 wurden funkende Stromzähler zur Pflicht erklärt bei einem jährlichen Verbrauch ab 6000 kWh. Für Kleinverbraucher unter 6000 kWh Verbrauch gibt es keine Verpflichtung für den Messstellenbetreiber, aber er kann nach seinem Ermessen allein entscheiden, ob es für ihn wirtschaftlich ist, einen Stromzähler mit einem funkenden Smartmeter-Gateway zu verbinden, in diesem Fall unterliegt dann auch der Kleinverbraucher einem Duldungszwang für ein funkendes sog. Intelligentes Messsystem.(§ 29 Abs.2 Nr.1MSbG).
Wenn der Messstellenbetreiber das Smartmeter Gateway mit einer Reihe von Strom- und Verbrauchszählern in einer oder mehreren Wohnungen verbinden kann, wie unten dargestellt, hat er einen größeren wirtschaftlichen Vorteil und es besteht die Gefahr des Funkzwangs auch für Kleinverbraucher.
Im vorliegenden § 6 Abs.1 Nr.4 GEG wird der Zwang zur Funkablesung noch kryptischer formuliert: Danach "muss die zum Zwecke der Datenverarbeitung eingesetzte Technik die Interoperabilität gewährleisten. Interoperabilität betrifft hier die Zusammenarbeit und Kommunikation der Zähler mit anderen technischen Systemen und die Vernetzung der Zähler. Es bedeutet in der Praxis Fernzugriffsmöglichkeit und Fernablesung der Zähler per Funk. Dies bildet die Basis für eine Überwachung und Fernsteuerung der Zähler. Interoperabilität erfordert höhere Kosten für die Ausstattung der Zähler mit Funkmodulen, Datenloggern, bidirektionalen Schnittstellen und die teure Hardware für die weitere Vernetzung mit dem Internet der Dinge. Damit sind auch Hackerangriffe und Datenhandel möglich. Datenschutz und Datensicherheit stehen auf dem Spiel.
Basis für diese Gesetzesinitiative ist eine Energieeffizienz-Richtlinie (EED) der EU von 2018, die die Fernablesbarkeit von installierten Zählern und Heizkostenverteilern nach dem 25. Oktober 2020 bis spätestens 2027 fordert.
Dieser Zwang zu funkenden Zählern ist verfassungswidrig, da er gegen eine Reihe von deutschen Grundrechten verstößt, u.a. gegen das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung, das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Unter dem Vorwand des angeblichen Energiesparens werden Grundrechte verletzt, wobei der Rohstoff-und Energieverbrauch der Zähler und der aufwändigen Vernetzungs-Infrastruktur die Möglichkeit des Energiesparens bei weitem übertreffen werden. In Wirklichkeit geht es um das Sammeln von Daten, die für manche Konzerne sehr wertvoll sind. Auch eine lückenlose Überwachung ist möglich.
Denn die vernetzte Infrastruktur ermöglicht eine Bündelung des Submeterings und Smart Meterings über ein Smart Meter Gateway: hierzu verbindet man die eingesetzte Funktechnologie der Zähler über ein CLS-Gerät mit einem Smart Meter Gateway und kann so sämtliche Verbrauchsdaten zentral sammeln und auswerten. Über das Smart Meter Gateway kann man die Daten auch weltweit auf die Reise schicken in das Internet der Dinge, dafür gibt es die Schnittstelle WAN (wide area network) im Smart Meter Gateway und die weltweite Infrastruktur des smart grid. Der Verbraucher hat keine Kontrolle darüber, welche "berechtigten" oder unberechtigten externen Marktteilnehmer in den Besitz seiner Daten gelangen.
So sind Datenhandel mit ausländischen Konzernen und eine Analyse der Daten mit Künstlicher Intelligenz möglich. Dies könnte dem Training der Algorithmen dienen für eine künftige globale Überwachungsdiktatur.
Wollen Sie wirklich als Wegbereiter fungieren für die geplante globale Überwachungsdiktatur?
Eine Echtzeitüberwachung und Steuerung der angeschlossenen Zähler erfordert eine pausenlose Funkverbindung Tag und Nacht.
In der Praxis bedeutet das zum Beispiel bei einem mittelgroßen Mehrfamilienhaus mit sechs Parteien den Zwangseinbau von circa 50 neuen Funkzählern – nämlich pro Wohnung vier Kalt-und Warmwasserzähler für Küche und Bad sowie neue Heizkostenverteiler an jedem Heizkörper.
Die Bombardierung mit gepulsten Funksignalen (868 MHz oder 433 MHz) aus der eigenen Wohnung und aus zahllosen Zählern der Nachbarn in Mehrfamilienhäusern wird für elektrosensible Menschen eine elektronische Hölle bedeuten, aus der es kein Entrinnen mehr gibt, da ihnen der letzte Rückzugsort in der privaten Wohnung genommen wird.
Wie steht es um die Vorsorgepflicht (z.B.§ 191 AEUV: „Vorsorge und Vorbeugung“) und Fürsorgepflicht des Staates, wenn unmenschliche Gesetze gedankenlos und rücksichtslos durchgewunken werden?
Warum leugnet man die Existenz von elektrosensiblen Menschen, wenn von unvoreingenommenen nicht interessengeleiteten Wissenschaftlern deren gesundheitliche Symptome schon längst beweiskräftig bestätigt wurden? (Kapitel Elektromagnetische Hypersensitivität in der EMF-Leitlinie 2016 der EUROPAEM, S. 9-16: https://europaem.eu/de/bibliothek/blog-de/122-aktualisierung-europaem-emf-leitlinie-2016)
Wie kann es sein, dass man in Corona-Krisenzeiten den Menschen unentrinnbare das Immunsystem schwächende Strahlenbelastungen aufzwingen will? Dazu kommt noch die geplante flächendeckende Zwangsbestrahlung mit gesundheitlich unerforschten 5G Antennen.
Aus unserer Sicht wäre es angebracht, den §6Abs.1Nr.4 GEG ersatzlos aus dem jetzigen Entwurf zu streichen und die Entscheidung zu verschieben bis zur Klärung der Problematik durch wissenschaftlich völlig unabhängige medizinische Experten.
Außerdem sollte allen Mietern und Eigentümern ein voraussetzungsloses Widerspruchsrecht gegen die Installation dieser grundrechtswidrigen funkenden Spionagezähler zugestanden werden.
In einem Grund-Rechtsstaat sollte jeder Mensch das Wahlrecht auf analoge (und nicht datensammelnde und vernetzte) Zähler haben, die gesundheitlich unbedenklich sind, sicherer und billiger sind und frei von Cyberkriminalität. Solche Wahlfreiheit ist wichtig, denn eine bloße Deaktivierung des Funkmoduls, wie vielerorts noch angeboten wird, könnte sich als Mogelpackung entpuppen: Eine Neuaktivierung des Funks von außen bliebe entgegen anderslautenden Beteuerungen jederzeit möglich. Selbst dann wäre es für die immer größer werdende Zahl von funkempfindlichen Menschen (schwer Betroffene: 20.000-100.000 Menschen, mittel Betroffene ca. 5% der Bevölkerung) ein Horror, wenn die Nachbarn, die keinen Widerspruch eingelegt haben, ihnen zusätzlich zu ihren bereits funkenden Endgeräten auch noch mit dutzenden Funkzählern durch die Wände hindurch die Wohnung so verstrahlen, dass sie für sie unbewohnbar wird.
Für viele von uns ist diese Zwangsbestrahlung eine traumatische Erfahrung von Schutzlosigkeit, die neben der körperlichen Schwächung zu erleiden ist.
Was hier dringend geboten ist: Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung zu gewährleisten durch den Schutz des Wohnraumes vor von außen einstrahlenden Funksendern.
Wir fordern daher das Menschenrecht auf volle Barrierefreiheit für die schwerbehinderten elektrosensiblen Menschen, die nachweislich oft gleichzeitig hochgradig durch Schwermetalle belastet sind und durch Chemikalien vorgeschädigt sind.
Wir fordern daher vom Vater Staat die Schaffung von völlig funkfreien Zonen in jeder Stadt und jeder Gemeinde in Deutschland, damit wir und künftige Generationen eine Chance zum Überleben haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Der Vorstand