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Letzte Nachrichten

Neues Stromzähler-Gesetz will Verbraucher weiter entrechten

11.03.2023 - Werner Thiede - deutsche-wirtschafts-nachrichten

Die Bundesregierung treibt den verpflichtenden Einsatz der Smart-Meter voran. Für die Bürger bedeutet dies nicht nur mehr Überwachung, wie Werner Thiede zeigt.

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Buch: Die unerlaubte Krankheit

In den letzten Jahren hat sich der Anteil der Menschen mit Kopfschmerzen und Schlafschwierigkeiten enorm erhöht. Sie suchen ärztlichen Rat, doch man findet keine Ursachen. Parallel dazu stieg auch die Funkbelastung durch WLAN, Sendemasten, Bluetooth etc. Solange Schmerzgeplagte und Schlaflose noch keinen Zusammenhang mit Funk erkennen, ist ihr Kranksein „erlaubt“. Stellen sie jedoch fest, dass ihre Beschwerden nachlassen, wenn sie WLAN und Co. vermeiden, dann wird ihr Urteilsvermögen schnell angezweifelt.

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Internationale Woche der Elektrosensibilität - Juni 2022

dieses Jahr soll eine ganze Woche der Elektrosensibilität rund um den 16. Juni mit Aktionen gestaltet werden.

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Heizkostennovelle

Die lang umstrittene Novelle der Heizkostenverordnung ist nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt zum 01. Dezember 2021 in Kraft getreten

Sie betrifft Mieter und Besitzer von Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern. Es geht um die verbrauchsabhängige Abrechnung von Kalt-und Warmwasserzählern, Wärmemengenzählern und Heizkostenverteilern in Mehrfamilienhäusern, bei denen die Kosten aufgeteilt werden müssen (das sog. Submetering).

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Situation Umweltkranker Probleme und Lösungsansätze Genuk

GENUK e.V. Stellungnahme zur aktuellen Situation von Personen mit umweltassoziierten Erkrankungen. Probleme
und Lösungsansätze, Stand August 2021

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Termine Verein

Mitglied werden

Wollen Sie den Verein für Elektrosensible und Mobilfunkgeschädigte e. V. unterstützen? Dann werden Sie Mitglied bei uns.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 60,- Euro. Details entnehmen Sie bitte dem Aufnahmeantrag. Als Mitglied erhalten Sie zweimal im Jahr ein Rundschreiben mit Informationen zur Thematik.

Als Mitglied bekommen Sie Sonderkonditionen bei den Firmen YSHIELD GmbH & Co. KG und Biologa GmbH, Balingen.

Die Mitgliedschaft muss bei Inanspruchname von Rabatten nachgewiesen werden. Weitere Information erhalten Sie als Mitglied unter: Rabattvereinbarung. (Link funktioniert nur für angemeldete Mitglieder.)

Aufnahmeantrag

Bevor Sie den Antrag ausfüllen, bitte das Dokument zur Infopflicht nach Artikel 13 DSGVO durchlesen. Um Ihre Druckertinte zu sparen, stellen wir das Dokument seperat zur Verfügung.

Sie können den Antrag auch am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Natürlich können Sie den Antrag auch komplett mit einem Kugelschreiber ausfüllen, dann bitte leserlich.

Bitte vergessen Sie nicht den Antrag zu unterschreiben.

Die Angabe des Geburtsdatum ist freiwillig, diese Angabe ist für die Mitgliedschaft nicht unbedingt nötig.

Telefonnummer oder E-Mail muss angegeben werden, damit der Antrag bearbeitet werden kann.

Wir betreuen diesen Verein ehrenamtlich neben unserer eigentlichen Beschäftigung.

Damit wir unter Umständen schneller mit Ihnen in Kontakt treten können bitten wir Sie, uns Ihre E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer mitzuteilen.

Den Antrag bitte per Post an unsere Adresse senden.

Verein für Elektrosensible und Mobilfunkgeschädigte e.V.
c/o Paritätischer Wohlfahrtsverband
Charles-de-Gaulle-Str. 4
81737 München

Den Datenschutz für per E-Mail gesendete Dokumente können wir nicht garantieren, da diese unter Umständen die Europäische Union verlassen.

Vielen Dank


SEPA-Lastschriftmandat

Für Mitglieder die uns ein SEPA-Lastschrift Mandat erteilen wollen.


Informationspflicht Datenschutz

Bitte lesen Sie das nachfolgende Dokument. Hier informieren wir Sie über die Verwendung der Daten aus dem Aufnahmeantrag.

Beachten Sie bitte, ohne Daten ist keine Mitgliedschaft möglich.


Satzung

Hier finden Sie unsere aktuelle Satzung.