Unsere Ziele
- Beratung Betroffener über Abhilfemöglichkeiten, Erfahrungsaustausch untereinander, Hilfe zur Selbsthilfe
- Information der Öffentlichkeit über unsere Problematik, vor allem Ärzte und Kliniken, Altenheime, Schulen, Behörden und (Kranken)Versicherungen, Angehörige und Nachbarn Betroffener
- Durchsetzung der Anerkennung der Elektrohypersensibilität als Behinderung
- Mit der Folge des Anspruchs auf Abschaffung der sog. „In-door-Versorgung“ mit Mobilfunk (Diese stellt bereits jetzt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte einen Eingriff in Art. 8 Abs. 1 der Europ. Menschenrechtskonvention dar, der gesetzlich gerechtfertigt werden müsste)
- Verpflichtung der Kommunen zur Ausweisung gesonderter Wohngebiete ohne Funkbelastung und Beachtung der besonderen Bedürfnisse Elektrohypersensibler in der öffentlich geförderten Wohnungsversorgung
- Abwehransprüche gegen Nachbarn hinsichtlich solcher Geräte, die über die Wohnung der Nutzer hinaus strahlen
- Anspruch auf Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz, unbelasteten Kindergarten- und Schulbesuch, Anspruch auf Krankenhausbehandlung und Aufenthalte in Pflege- und Altenheimen, die den Bedürfnissen Betroffener angepasst sind; Schutz in öffentlichen Verkehrsmitteln durch Ausweisung von Bereichen mit Handyverbot
- Reduzierung der Belastung in der gesamten Öffentlichkeit durch deutliche Senkung der Grenzwerte
- Aufklärung der gesamten, noch nicht von Elektrohypersensibilität betroffenen Bevölkerung über die tatsächlichen Risiken des Mobilfunks
- Verpflichtung der Hersteller strahlender Geräte, diese mit Warnhinweisen zur Gesundheitsgefährdung zu verkaufen
- Verpflichtung der Hersteller, Geräte, die Hochfrequenzen verwenden, diese nur noch in strahlenreduzierten Versionen und mit vollständiger Abschaltung der Strahlung im Standby-Modus auf den Markt zu bringen (z. B. „Eco-Dect“)
- Verhinderung weiterer strahlender Techniken wie „Smart meters“ als funkende Stromzähler
- Verhinderung des neuen, technisch bereits veralteten, digitalen Behördenfunks „TETRA“ mit dauerstrahlenden Sendemasten und Ersatz durch einen gesundheitsverträglichen und leistungsfähigen Standard
- Umstellung der gesamten Funktechnologie auf Techniken, die keine Eingriffe in die Regelsysteme von Menschen, Tieren und Pflanzen darstellen