Letzte Nachrichten

Die Witwenstrasse - Film von Klaus Scheidsteger

Was geschieht, wenn Menschen über Jahre hinweg gesundheitliche Veränderungen beobachten – und keine Antworten erhalten?

„Die Witwenstrasse“ ist eine eindringliche Reportage über Betroffene, Hintergründe und die Frage, wie wir mit möglichen Risiken moderner Technologien umgehen.

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Unsere Plakat-Aktion in München und Umgebung

Das Plakat zeigt die Darstellung eines unter Funk leidenden Menschen – er kann nicht mehr schlafen.

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Neues Stromzähler-Gesetz will Verbraucher weiter entrechten

11.03.2023 - Werner Thiede - deutsche-wirtschafts-nachrichten

Die Bundesregierung treibt den verpflichtenden Einsatz der Smart-Meter voran. Für die Bürger bedeutet dies nicht nur mehr Überwachung, wie Werner Thiede zeigt.

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Unsere Ziele

  • Beratung Betroffener über Abhilfemöglichkeiten, Erfahrungsaustausch untereinander, Hilfe zur Selbsthilfe
  • Information der Öffentlichkeit über unsere Problematik, vor allem Ärzte und Kliniken, Altenheime, Schulen, Behörden und (Kranken)Versicherungen, Angehörige und Nachbarn Betroffener
  • Durchsetzung der Anerkennung der Elektrohypersensibilität als Behinderung
    • Mit der Folge des Anspruchs auf Abschaffung der sog. „In-door-Versorgung“ mit Mobilfunk (Diese stellt bereits jetzt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte einen Eingriff in Art. 8 Abs. 1 der Europ. Menschenrechtskonvention dar, der gesetzlich gerechtfertigt werden müsste)
    • Verpflichtung der Kommunen zur Ausweisung gesonderter Wohngebiete ohne Funkbelastung und Beachtung der besonderen Bedürfnisse Elektrohypersensibler in der öffentlich geförderten Wohnungsversorgung
    • Abwehransprüche gegen Nachbarn hinsichtlich solcher Geräte, die über die Wohnung der Nutzer hinaus strahlen
    • Anspruch auf Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz, unbelasteten Kindergarten- und Schulbesuch, Anspruch auf Krankenhausbehandlung und Aufenthalte in Pflege- und Altenheimen, die den Bedürfnissen Betroffener angepasst sind; Schutz in öffentlichen Verkehrsmitteln durch Ausweisung von Bereichen mit Handyverbot
    • Reduzierung der Belastung in der gesamten Öffentlichkeit durch deutliche Senkung der Grenzwerte
  • Aufklärung der gesamten, noch nicht von Elektrohypersensibilität betroffenen Bevölkerung über die tatsächlichen Risiken des Mobilfunks
  • Verpflichtung der Hersteller strahlender Geräte, diese mit Warnhinweisen zur Gesundheitsgefährdung zu verkaufen
  • Verpflichtung der Hersteller, Geräte, die Hochfrequenzen verwenden, diese nur noch in strahlenreduzierten Versionen und mit vollständiger Abschaltung der Strahlung im Standby-Modus auf den Markt zu bringen (z. B. „Eco-Dect“)
  • Verhinderung weiterer strahlender Techniken wie „Smart meters“ als funkende Stromzähler
  • Verhinderung des neuen, technisch bereits veralteten,  digitalen Behördenfunks „TETRA“ mit dauerstrahlenden Sendemasten und Ersatz durch einen gesundheitsverträglichen und leistungsfähigen Standard
  • Umstellung der gesamten Funktechnologie auf Techniken, die keine Eingriffe in die Regelsysteme von Menschen, Tieren und Pflanzen darstellen