Politik & Gesellschaft

Letzte Nachrichten

Neues Stromzähler-Gesetz will Verbraucher weiter entrechten

11.03.2023 - Werner Thiede - deutsche-wirtschafts-nachrichten

Die Bundesregierung treibt den verpflichtenden Einsatz der Smart-Meter voran. Für die Bürger bedeutet dies nicht nur mehr Überwachung, wie Werner Thiede zeigt.

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Buch: Die unerlaubte Krankheit

In den letzten Jahren hat sich der Anteil der Menschen mit Kopfschmerzen und Schlafschwierigkeiten enorm erhöht. Sie suchen ärztlichen Rat, doch man findet keine Ursachen. Parallel dazu stieg auch die Funkbelastung durch WLAN, Sendemasten, Bluetooth etc. Solange Schmerzgeplagte und Schlaflose noch keinen Zusammenhang mit Funk erkennen, ist ihr Kranksein „erlaubt“. Stellen sie jedoch fest, dass ihre Beschwerden nachlassen, wenn sie WLAN und Co. vermeiden, dann wird ihr Urteilsvermögen schnell angezweifelt.

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Internationale Woche der Elektrosensibilität - Juni 2022

dieses Jahr soll eine ganze Woche der Elektrosensibilität rund um den 16. Juni mit Aktionen gestaltet werden.

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Heizkostennovelle

Die lang umstrittene Novelle der Heizkostenverordnung ist nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt zum 01. Dezember 2021 in Kraft getreten

Sie betrifft Mieter und Besitzer von Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern. Es geht um die verbrauchsabhängige Abrechnung von Kalt-und Warmwasserzählern, Wärmemengenzählern und Heizkostenverteilern in Mehrfamilienhäusern, bei denen die Kosten aufgeteilt werden müssen (das sog. Submetering).

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Situation Umweltkranker Probleme und Lösungsansätze Genuk

GENUK e.V. Stellungnahme zur aktuellen Situation von Personen mit umweltassoziierten Erkrankungen. Probleme
und Lösungsansätze, Stand August 2021

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Mobilfunk - Osterbrief an Bundeskanzlerin Merkel

"Der einzige Know-How-Vorsprung, den wir Europäer haben, ist Umwelt- und Gesundheitsschutz, und den sollten wir nutzen"

von Hanna Tlach, Dipl.-Psych.

Sprecherin des AK Esmog des www.bund-konstanz.de/nachhaltiges-leben/elektrosmog/

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Mit freundlicher Unterstützung:

Keine Angst vor Entmündigung und Psychiatrie

Manch einer fühlt sich gehindert, über seine Elektro(hyper)sensibilität zu sprechen, weil er für psychisch krank gehalten werden könnte, und psychiatrisiert werden könnte oder entmündigt, bzw. unter Betreuung gestellt. Wir möchten Sie daher über die Rechtslage diesbezüglich in Deutschland aufklären.

Rechtsfragen sind häufig nicht einfach zu beantworten. Deswegen eine Bemerkung auf gut deutsch vorneweg. Wenn Sie die schlichte Frage stellen: „Kann ich wegen meiner Elektrosensibilität in der Psychiatrie landen?“ können wir ihnen leider nicht sagen, dass das ausgeschlossen ist. Es gibt aber sehr viele Elektrosensible, die sehr offen und selbstbewusst mit dieser Tatsache umgehen. Wir kennen niemanden, bei dem man es auch nur versucht hätte, ihn in die Psychiatrie einzuweisen, ganz abgesehen davon, dass Sie sich durchaus wehren können.

Eine Vorbemerkung: Inwieweit man Sie für psychisch krank hält, bzw. ob Ärzte bei Ihnen eine psychische Erkrankung diagnostizieren, hängt natürlich ein Stück weit von Ihnen ab. Natürlich ist es möglich, dass einzelne Menschen ihre Symptome dem Mikrowellensyndrom zuschreiben, tatsächlich aber eine andere Ursache vorliegt. Depressionen, Schizophrenie und wahnhafte Störungen gab es schließlich schon lange vor der Massenverbreitung von Funktechniken. Natürlich kann eine Elektro(hyper)sensibilität auch mit Depressionen etc. zusammentreffen. In diesem Fall sollten Sie einen Psychiater suchen, dem Sie vertrauen können, und die entsprechende psychische Erkrankung entsprechend behandeln lassen. Auch eine Depression ist eine schwerwiegende, körperlich massiv beeinträchtigende Erkrankung und sollte entsprechend behandelt werden.

Soweit ein Arzt Ihnen eine psychische Erkrankung ohne weitere Begründung diagnostiziert, weil Sie angeben, unter dem Einfluss von EMF an (gravierenden) gesundheitlichen Störungen zu leiden, geschieht dies meistens, weil er davon ausgeht, dass eine gesundheitsschädliche Wirkung von EMF wissenschaftlich nicht erwiesen sei. Eigentlich sollte nun das Argument greifen, dass, wenn man diese Behauptung als richtig unterstellt, noch längst nicht erwiesen ist, dass EMF nicht zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Tatsächlich ist aber so, dass die Frage, ob EMF Befindlichkeitsstörungen auslösen können, als wissenschaftlich strittig gilt, und damit kann man bei Ihnen nicht einfach von einer psychische Erkrankung ausgehen, wenn sonst nichts dafür spricht.
Einzelheiten zum Meinungsstand finden Sie z. B. im Aufsatz von Genuis/Lipp „Elektromagnetische Hypersensibilität: Tatsache oder Einbildung?“, erhältlich als „Brennpunkt“ über www.diagnose-funk.org oder auf unserer Internetseite in der Rubrik Forschung.

Vorneweg: Die Entmündigung ist im deutschen Recht längst abgeschafft worden und durch das Rechtsinstitut der rechtlichen Betreuung ersetzt worden. Die Anordnung einer rechtlichen Betreuung führt grundsätzlich nicht dazu, dass der Betreute seine Rechte verliert. Er behält vielmehr alle seine Rechte und wird zusätzlich vom Betreuer in den Angelegenheiten, die er selbst nicht mehr regeln kann, vertreten.

Einen Aufenthalt in der Psychiatrie sollten Sie aufgrund einer Elektrohypersensibilität nicht erfahren. Der unfreiwillige Verbleib in einem psychiatrischen Krankenhaus, in dem Sie eingesperrt würden, wäre eine ebenfalls strafbare Freiheitsberaubung. Menschen, bei denen die freie Willensbestimmung erheblich eingeschränkt bzw. aufgehoben ist, können unter engen Voraussetzungen auch gegen ihren Willen stationär behandelt werden. Dies muss durch einen Richter vorher genehmigt werden. Ein entsprechendes gerichtliches Verfahren, in dem der Betroffene seinen Standpunkt vertreten kann, ist vorher durchzuführen.
Voraussetzung ist die vorherige Bestellung eines Betreuers.

Sowohl zum Thema Betreuung als auch zum Thema freiheitsentziehende Unterbringung (also stationärer Aufenthalt gegen den Willen des Betroffenen) können Sie hier Einzelheiten nachlesen. Wenn Sie sich selbst dazu nicht in der Lage sehen, geben Sie die Informationen an eine Person ihres Vertrauens weiter. Wir stehen für Nachfragen zur Verfügung.

Nachfolgend: PDFs vom Skript "Betreuung und Rechte des Betroffenen im Verfahren zur geschlossenen Unterbringung":

  • Betreuung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung: Wofür brauche ich was?
  • Gibt es so etwas wie einen zwangsweisen Aufenthalt in der Psychiatrie?