Politik & Gesellschaft

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Neues Stromzähler-Gesetz will Verbraucher weiter entrechten

11.03.2023 - Werner Thiede - deutsche-wirtschafts-nachrichten

Die Bundesregierung treibt den verpflichtenden Einsatz der Smart-Meter voran. Für die Bürger bedeutet dies nicht nur mehr Überwachung, wie Werner Thiede zeigt.

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Buch: Die unerlaubte Krankheit

In den letzten Jahren hat sich der Anteil der Menschen mit Kopfschmerzen und Schlafschwierigkeiten enorm erhöht. Sie suchen ärztlichen Rat, doch man findet keine Ursachen. Parallel dazu stieg auch die Funkbelastung durch WLAN, Sendemasten, Bluetooth etc. Solange Schmerzgeplagte und Schlaflose noch keinen Zusammenhang mit Funk erkennen, ist ihr Kranksein „erlaubt“. Stellen sie jedoch fest, dass ihre Beschwerden nachlassen, wenn sie WLAN und Co. vermeiden, dann wird ihr Urteilsvermögen schnell angezweifelt.

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Internationale Woche der Elektrosensibilität - Juni 2022

dieses Jahr soll eine ganze Woche der Elektrosensibilität rund um den 16. Juni mit Aktionen gestaltet werden.

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Heizkostennovelle

Die lang umstrittene Novelle der Heizkostenverordnung ist nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt zum 01. Dezember 2021 in Kraft getreten

Sie betrifft Mieter und Besitzer von Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern. Es geht um die verbrauchsabhängige Abrechnung von Kalt-und Warmwasserzählern, Wärmemengenzählern und Heizkostenverteilern in Mehrfamilienhäusern, bei denen die Kosten aufgeteilt werden müssen (das sog. Submetering).

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Situation Umweltkranker Probleme und Lösungsansätze Genuk

GENUK e.V. Stellungnahme zur aktuellen Situation von Personen mit umweltassoziierten Erkrankungen. Probleme
und Lösungsansätze, Stand August 2021

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Termine Verein

Zweiter Offener Brief an den Präsidenten der Bundesnetzagentur

Der Verein hat zweiten offenen Brief an den Präsidenten der Bundesnetzagentur gesendet. Mit der Frage, ob bei der Versteigerung der Frequenzen für 5G auch an funkfreie Schutzzonen für Elektrosensible Menschen gedacht wurde.

Der Brief wird im Folgenden wiedergegeben.



An den Präsidenten der Bundesnetzagentur                                                                                         
Herrn Jochen Homann
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

München, den 15.10.2019

OFFENER BRIEF

Versteigerung der Frequenzen für 5G - Elektrosensible Menschen sind auf Erhalt von funkfreien Schutzzonen angewiesen  - Ihr Schreiben vom 02.08.2019 - Ihr Zeichen: 414

Sehr geehrter Herr Homann,

wir haben die o.g. Antwort Ihrer Behörde erhalten. Angesichts der Tatsache, dass sich die Lebenssituation für immer mehr elektrosensible Menschen in dramatischer Weise zuspitzt, werden Sie verstehen, dass uns Ihre Antwort auf unser Anliegen nicht nur enttäuscht, sondern gelinde gesagt entsetzt, was sich auch in den zahlreichen Reaktionen widerspiegelt, die uns zwischenzeitlich dazu erreicht haben.
Die Betroffenen wenden sich vermehrt mit Hilfegesuchen an uns, da sie aus heiterem Himmel damit konfrontiert werden, dass ein Mobilfunkbetreiber sich mit einem Mitbürger über einen Standort für einen Mobilfunksendemasten auf dessen Anwesen verständigt hat und die Gemeinde oder die Nachbarn keinerlei Einflussnahme mehr auf das weitere Geschehen haben. Das in Ihrem o. g. Schreiben erwähnte und von Ihrer Behörde betreute EMF-Portal gewährleistet in keiner Weise, dass Anwohner, insbesondere elektrosensible Menschen, darüber informiert werden, ob in ihrem Ort Sendemasten geplant sind und falls ja, wann diese in Betrieb gehen und mit welcher Systemtechnik diese ausgerüstet bzw. zu einem späteren Zeitpunkt nachgerüstet werden sollen. Es ist nicht möglich, aus dem EMF-Portal abzuleiten, welche Systemtechnik bei bereits bestehenden Sendemasten überhaupt installiert oder ob diese verändert wurde.
Sich im Nachhinein darüber informieren zu können, dass man sein Heim verlassen muss, weil auf dem nachbarlichen Dach ein dauerstrahlender Sendemast installiert wurde, ist genauso wenig hilfreich wie eine nachträgliche Warnung über eine Hochwassergefahr, wenn das Wasser bereits den Hausflur geflutet hat.

Des Weiteren werden Alternativstandorte, welche die Gemeinden anzubieten versuchen, von Betreiberseite regelmäßig als angeblich technisch nicht geeignet zurückgewiesen. Als Mitspracherecht wird der Gemeinde allenfalls zugestanden, einen Versuch zu unternehmen, um das Schlimmste doch noch zu verhindern, z. B. dass der geplante Sendemast in unmittelbarer Nähe eines Kindergartens installiert wird. Oft bleibt den Gemeinden nichts anderes übrig, als auf eigene Kosten einen technischen Sachverständigen mit der Suche nach einem funktechnisch geeigneten Alternativstandort zu beauftragen, wenn die Mobilfunkfirma nicht bereit ist, auf die Belange von Anwohnern Rücksicht zu nehmen. Vertreter von Mobilfunkfirmen ziehen in aggressiver Manier durch die Dörfer, setzen Bürgermeister und Gemeinderäte unter Druck und schrecken auch vor Erpressungsversuchen nicht zurück, um ihre Interessen ohne Rücksicht auf Verluste durchzusetzen: Wenn wir unseren Wunsch-Standort nicht bekommen, dann machen wir den Vertrag mit einem anderen Eigentümer und dann habt ihr den Masten mitten im Ort! Nicht jeder Bürgermeister ist mit dem technischen wie juristischem Sachverstand gesegnet, der vonnöten ist, um die hanebüchene Argumentationsrhetorik, wie sie von Vertretern der Mobilfunkfirmen regelmäßig praktiziert wird, als physikalischen Unfug zu entlarven. Wenn hier also jemand zu einer sachlichen Auseinandersetzung anzumahnen ist, so sind es diejenigen, welche diese Konflikte säen und nicht jene, welche als Leidtragende in dieses für sie existenzbedrohende Konfliktgeschehen hineinkatapultiert werden!

Der Verweis auf die Zuständigkeit des Bundesamtes für Strahlenschutz im Hinblick auf die Bewertung der in der 26. BImSchV verankerten Grenzwerte entbindet Ihre Behörde nicht von der Pflicht, die Verantwortung für jene Konsequenzen zu übernehmen, welche aus den in Ihrem Hause getätigten Entscheidungsvorgängen resultieren. Sie werden nicht abstreiten können, dass durch die Lizenzvergabe und den damit verbundenen behördlichen Vorgaben an die Mobilfunkbetreiber hinsichtlich des Netzausbaus eine ungeheure Druckwelle erzeugt wird, welche sich konsequenterweise mit aller Macht auf diejenigen entlädt, die am unteren Ende der Kaskade stehen. Es ist nicht das Bundesamt für Strahlenschutz, sondern Ihre Behörde, die Bundesnetzagentur, welche die Mobilfunkbetreiber zu einem zügigen Netzausbau drängt, somit liegt es auch in Ihrem Ermessen, in welchem Umfang und auf welchem Wege Bürgermeister, Gemeinderäte und Anwohner über die geplanten Vorhaben informiert werden. Wenn Ihre Behörde Einfluss auf die Betreiber nehmen kann, mehr Masten zu installieren, dann können Sie auch bewirken, dass auf Betreiberseite nicht nur die Bau-, sondern auch die Informationsaktivität intensiviert wird, auf der zu Recht eingeforderten Grundlage von Sachlichkeit, Richtigkeit und wahrheitsgemäßer Aufklärung über die Risiken, die sich insbesondere aus gesundheitlichen Fragestellungen aber auch vor dem Hintergrund versicherungsrelevanter Aspekte ergeben. Mobilfunkfirmen bedienen sich immer wieder der Falschbehauptung, dass sie selber es seien, welche für alle Schäden haften, um zögerliche Grundstückseigentümer zur Unterschrift des begehrten Vertrages zu bewegen. Fakt ist, dass  z. B. die Telekom die Installationen der von ihr betriebenen Sendemasten über eine GmbH abwickeln lässt, welche nur mit ihrer gesellschaftlichen Einlage haftet. Für Schäden, die darüber hinausgehen, wird der betreffende Grundstückseigentümer zur Kasse gebeten. Auch darüber werden weder die kommunalen noch die privaten Grundstückseigentümer informiert.

Gegenwärtig ist uns auch keine Versicherung bekannt, welche die gesundheitlichen Risiken dieser Technologie abzusichern bereit wäre. So ist dem jüngsten Sonar-Bericht von Swiss Re zu entnehmen, dass diese Versicherung die Mobilkommunikationstechnologie zu den Top-5-Risiken zählt. In Bezug auf die 5G Technologie sehen die befragten Risiko- und Sicherheitsexperten die größten Risiken bei gesundheitlichen Folgen aufgrund elektromagnetischer Strahlung, Hackerangriffen und Sicherheitslücken.

[Quelle: https://www.swissre.com/institute/research/sonar/sonar2019.html]

Mit dem oben Gesagten haben wir Ihnen nahegebracht, wo wir angesichts des in Ihre Zuständigkeit fallenden defizitären Informationsflusses Verbesserungen nicht nur als wünschenswert, sondern als unabdingbar erachten im Hinblick auf ein Minimum an existenzieller Planungssicherheit für elektrosensible Menschen.

                   FRAGE 1: Was also gedenken Sie als „neutrale Instanz“, wie Sie Ihre Behörde ja selber bezeichnen, zu tun, um auch diesem berechtigten Bürger-Anliegen in angemessener Weise zu begegnen?

Im Gegensatz zum Bundesamt für Strahlenschutz steht Ihre Behörde an der kommunikativen Schnittstelle zwischen den Mobilfunkfirmen, welche die Funkanlagen gewerbemäßig installieren und betreiben möchten und den Bürgern, die unmittelbar von dieser Art der Gewerbeausübung betroffen sind. Diese Betroffenheit resultiert nicht aus „Sorge“ vor gesundheitlichen Risiken, sondern aus den am eigenen Leib gemachten Erfahrungen, welche sich nach Exposition durch hochfrequente gepulste Strahlung in Form von akuten gesundheitlichen Beschwerden einstellen und die von Kopfschmerzen bis hin zur notfallmäßigen Behandlungsbedürftigkeit aufgrund des Zusammenbruchs des physiologischen Betriebssystems reichen. Im Gegensatz zu Ihnen und den Mitarbeitern Ihrer Behörde ist uns, dem Vorstand des Vereins für Elektrosensible und Mobilfunkgeschädigte, durch eigene Inaugenscheinnahme bekannt, unter welchen prekären Lebensumständen EHS-betroffene Menschen hausen müssen, da sich die für sie überlebensnotwendigen Funklöcher nur noch in unwirtlichen Waldgebieten finden lassen. Es ist nicht den Aktivitäten des Bundesamtes für Strahlenschutz, sondern dem Verhalten Ihrer Behörde, der Bundesnetzagentur, zuzuschreiben, dass elektrosensible Menschen zu dauernder Flucht aus ihrem Lebensumfeld genötigt und in die Obdachlosigkeit getrieben werden und ihnen zumutet wird, ein Dasein unter unmenschlichen Bedingungen zu fristen bis hin zum letzten Ausweg in den Suizid. Nicht das Bundesamt für Strahlenschutz, sondern Ihre Behörde ist es, welche das Schließen der letzten Funklöcher vorantreibt und den dort Schutzsuchen somit ihre letzte Möglichkeit zum Überleben nimmt!

Mit diesem Schreiben sind Sie unserer Ansicht nach ausreichend über die Gründe informiert worden, die eine ethische sowie eine sachliche Rechtfertigung für den Erhalt von funkfreien, zumindest aber von funkarmen, Zonen begründen.

                   FRAGE 2: Was also gedenken Sie zu tun, um sicherzustellen, dass durch den in Ihre Zuständigkeit fallenden Ausbau des Mobilfunknetzes, insbesondere des neuen 5G-Standards, nicht noch mehr Menschen aus ihren Häusern vertrieben werden und der Bestandschutz der letzten funkfreien Refugien für EHS-schwerstbetroffene Menschen gewährleistet wird?

In Erwartung, endlich eine konkrete und sachdienliche Antwort auf unsere Fragen zu erhalten, verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

......
                                                                                

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