Stromzähler
Gibt es ein Widerspruchsrecht gegen digitale Stromzähler, sog.„moderne Messeinrichtungen“ (ohne Funk), sowie „intelligente Messsysteme“ (mit funkendem Smart-Meter-Gateway) ?
Viele Menschen machen sich große Sorgen wegen des vom Staat und der Industrie angestrebten Einbauzwangs von digitalen, mehr Elektrosmog emittierenden Zählern in ihrem privaten Wohnbereich. Muß man in einem Rechtstaat diese Spionagezähler dulden, die kleinteilig persönliche Verbrauchsdaten erfassen und damit ein Profil erstellen?
Ein Widerspruchsrecht gegen beide o.g. Zählerarten wird zwar von offizieller Seite geleugnet, und ist auch gesetzlich im Messstellenbetriebsgesetz nicht vorgesehen, aber eine Arbeitsgruppe hat herausgefunden, wie man dem Digitalisierungszwang trotzdem fundiert widersprechen kann, siehe unten.
Die Installation einer „modernen Messeinrichtung“ könnte sich als Trojanisches Pferd erweisen. Denn eine „moderne Messeinrichtung“ ist zwar noch nicht mit einem funkenden Smart-Meter-Gateway verbunden, bereitet dessen Installation aber vor und kann ab 2020 nach Belieben des Messstellenbetreibers zu einem „intelligenten Messsystem“ aufgerüstet werden – auch bei Kleinverbrauchern mit einem Jahresverbrauch unter 6000 kWh.
Wenn Sie widersprechen wollen, lesen Sie bitte die nachfolgenden Ausführungen einer unabhängigen Arbeitsgruppe (deren Entwurf vom 21.05.2019 ist weder als „rechtliche Beratung“ zu verstehen, noch ergibt sich ein Anspruch auf irgendeine Beratungstätigkeit; auch der Münchner Verein für Elektrosensible kann eine solche Beratungstätigkeit nicht leisten - für Hilfe bei Problemen mit dem Messstellenbetreiber sollte ein Rechtsanwalt beigezogen werden):
„Unverbindlicher Ratschlag für ein Widerspruchschreiben gegen den Einbau von digitalen Stromzählern, sog. „modernen Messeinrichtungen“ sowie „intelligenten Messsystemen“ Enwurf vom 19. September 2019."
Diese Entwürfe stehen nur unseren Mitgliedern zur Verfügung!