Politik & Gesellschaft

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Neues Stromzähler-Gesetz will Verbraucher weiter entrechten

11.03.2023 - Werner Thiede - deutsche-wirtschafts-nachrichten

Die Bundesregierung treibt den verpflichtenden Einsatz der Smart-Meter voran. Für die Bürger bedeutet dies nicht nur mehr Überwachung, wie Werner Thiede zeigt.

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Buch: Die unerlaubte Krankheit

In den letzten Jahren hat sich der Anteil der Menschen mit Kopfschmerzen und Schlafschwierigkeiten enorm erhöht. Sie suchen ärztlichen Rat, doch man findet keine Ursachen. Parallel dazu stieg auch die Funkbelastung durch WLAN, Sendemasten, Bluetooth etc. Solange Schmerzgeplagte und Schlaflose noch keinen Zusammenhang mit Funk erkennen, ist ihr Kranksein „erlaubt“. Stellen sie jedoch fest, dass ihre Beschwerden nachlassen, wenn sie WLAN und Co. vermeiden, dann wird ihr Urteilsvermögen schnell angezweifelt.

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Internationale Woche der Elektrosensibilität - Juni 2022

dieses Jahr soll eine ganze Woche der Elektrosensibilität rund um den 16. Juni mit Aktionen gestaltet werden.

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Heizkostennovelle

Die lang umstrittene Novelle der Heizkostenverordnung ist nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt zum 01. Dezember 2021 in Kraft getreten

Sie betrifft Mieter und Besitzer von Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern. Es geht um die verbrauchsabhängige Abrechnung von Kalt-und Warmwasserzählern, Wärmemengenzählern und Heizkostenverteilern in Mehrfamilienhäusern, bei denen die Kosten aufgeteilt werden müssen (das sog. Submetering).

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Termine Verein

Aktuell sind keine Termine vorhanden.

Offener Brief an die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Der Verein hat einen offenen Brief an die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gesendet. Wir wurden in der Vergangenheit mehrfach danach gefragt, wann elektrosensible Arbeitnehmer endlich eine arbeitsrechtliche Grundlage für einen funkfreien Arbeitsplatz erhalten. Diese Frage haben wir unter anderem der BAuA in einem offenen Brief gestellt, den wir nachfolgend im Wesentlichen wiedergeben:

Offener Brief an die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Fachbereichsleiter Fachbereich 3 "Arbeit und Gesundheit"

Informationsmaterial für elektrosensible und mobilfunkgeschädigte/umweltkranke Arbeitnehmer
Sehr geehrter Herr Dr. Escobar Pinzon,
wir vertreten als Verein für Elektrosensible Menschen, die durch elektromagnetische Strahlung gesundheitlich beeinträchtigt sind. Wie Sie sicher wissen, ist seit längerem bekannt, dass die Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung obsolet sind, weil die Grenzwerte die nicht-thermischen Wirkungen nicht berücksichtigen. Eine gute Zusammenfassung findet sich z.B. in dem von über 200 Unterzeichnern von 40 Ländern verfassten 5G Appell:
Auszug aus 5G Appell https://www.environmentandcancer.com/5g-appeal/:

Safety guidelines” protect industry — not health.The current ICNIRP ”safety guidelines” are obsolete. All proofs of harm mentioned above arise alt-hough the radiation is below the ICNIRP "safety guidelines". Therefore new safety standards are necessary. The reason for the misleading guidelines is that “conflict of interest of ICNIRP members due to their rela-tionships with telecommunications or electric companies undermine the impartiality that should govern the regulation of Public Exposure Standards for non-ionizing radiation…To evaluate cancer risks it is necessary to include scientists with competence in medicine, especially oncology.” The current ICNIRP/WHO guidelines for EMF are based on the obsolete hypothesis that ”The critical effect of RF-EMF exposure relevant to human health and safety is heating of exposed tissue.” However, scientists have proven that many different kinds of illnesses and harms are caused without heating (”non-thermal effect”) at radiation levels well below ICNIRP guidelines.

Auch Prof. James C. Lin, von 2004-2016 Mitglied der ICNIRP, von 2008-2012 Vorsitzender des ständigen Ausschusses für Physik und Technik der ICNIRP (Internationale Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung) hält fest, dass sich die bestehenden Grenzwerte nur auf Kurzzeitexpositionen beziehen und folglich nicht die Gesundheit schützen.

Auszug: While complacencies abound for short-term exposure guidelines in terms of providing safety protection, an outstanding question persists concerning the adequacy of these guidelines for safe, longterm exposure to RF radiation at or below 1.6 or 2.0 W/kg. Perhaps the time has come to judi-ciously reassess, revise, and update these guidelines.

Lesen Sie die Zusammenfassung unter http://www.avaate.org/IMG/pdf/lin_2018.pdf.

Leider wurden die Erkenntnisse nicht in das Arbeitsschutzgesetz EMF von 2016 (Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern vom 15. November 2016) (BGBl. I S. 2531) eingebaut und es gibt immer noch keine Grenzwerte, die die Gesundheit schützen und auf die sich ein Arbeitnehmer rechtlich beziehen kann. Nun ist es aber so, dass mindestens jeder 10. Mensch auf Elektrosmog empfindlich reagiert, manche so stark, dass sie ihren Arbeitsplatz aufgeben müssen und keinen neuen Arbeitsplatz finden, weil so gut wie alle Firmen mit WLAN ausgeleuchtet sind, was alles andere als dem Vorsorgegedanken entspricht. Menschen, die ganz natürlich reagieren, das heißt, die krank werden von der EMF-Belastung am Arbeitsplatz, stehen daher vor dem Ruin! Dieser Umgang mit elektrosensiblen Menschen erscheint auch besonders unverantwortlich aufgrund der Tatsache, dass bereits viele Forschungsergebnisse vorliegen, welche die Existenz einer wachsenden Zahl besonders elektrosensibler Menschen beglaubigt, die mit gesundheitlichen Störungen auf zunehmende Strahlenbelastung reagieren. Die medizinische Leitlinie 2016 zur Prävention, Diagnostik und Therapie EMF-bedingter Beschwerden und Krankheiten referiert den Stand vorliegender Erkenntnis (siehe Anlage).

  1. Bitte teilen Sie uns mit, was wir solchen Menschen, die uns kontaktieren, raten sollen.
  2. Wie können solche Menschen zukünftig wieder Geld verdienen?
  3. Wann erhalten elektrosensible Arbeitnehmer eine arbeitsrechtliche Grundlage für einen funkfreien Arbeitsplatz?
  4. Mit welchem Informationsmaterial können Betroffene den Arbeitgeber aufklären?

Wir bitten um eine Antwort bis zum 31. Oktober 2018.

Wir wählen die Form des offenen Briefes, weil wir der Meinung sind, dass die zunehmende Gesundheitsgefährdung an Arbeitsplätzen durch Hochfrequenzstrahlung, Elektromagnetfelder und andere Bereiche des "Elektro-Smogs" alle Bürger angeht. Wir sehen in der massiven Ausbreitung der drahtlosen Kommunikationstechnologie an Arbeitsplätzen nicht nur eine Gesundheitsbedrohung und ein Risiko der Erwerbsunfähigkeit für elektrosensible und mobilfunkgeschädigte Arbeitnehmer, sondern auch eine generelle Ursache für die Zunahme des Krankenstandes.Wir behalten uns vor, diesen Brief und Ihre Antwort auf unserer Website zu veröffentlichen, da wir eine Vielzahl von Anfragen zu dieser Problematik erhalten.

Der Brief wurde vom Vorstand unterzeichnet.

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