Heizkostennovelle
04.01.2022
Die lang umstrittene Novelle der Heizkostenverordnung ist nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt zum 01. Dezember 2021 in Kraft getreten
Sie betrifft Mieter und Besitzer von Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern. Es geht um die verbrauchsabhängige Abrechnung von Kalt-und Warmwasserzählern, Wärmemengenzählern und Heizkostenverteilern in Mehrfamilienhäusern, bei denen die Kosten aufgeteilt werden müssen (das sog. Submetering).
Kritisch zu sehen ist der Zwang zur Fernablesbarkeit der Messgeräte, was in der Praxis überwiegend unter Anwendung von Funktechnologien umgesetzt wird, weil mögliche Kabellösungen teurer sind.
Im August 2021 hatte das Bundeskabinett die Novelle der Heizkostenverordnung beschlossen. Der Bundesrat hat am 5. November zugestimmt – unter einer Bedingung: Die Auswirkungen der Neuregelungen sollen nach drei Jahren evaluiert werden. Dem hat das Kabinett der bereits abgewählten geschäftsführenden Bundesregierung noch zugestimmt.
In einer begleitenden Entschließung hat der Bundesrat betont, dass der Einbau von fernauslesbaren Messgeräten nicht zu Mehrkosten bei Verbrauchern führen dürfe. Ob eine Kostendeckelung notwendig ist, soll nach der Evaluation in 3 Jahren geprüft werden. Die Bundesregierung wurde außerdem aufgefordert, transparent zu machen, wie durch gemeinsame Messeinrichtungen für Strom, Gas und Wasser Kosten für die privaten Verbraucher eingespart werden können.
Wesentliche Änderungen in der HeizkostenV:
Es gibt einen Zwang zur Fernablesbarkeit von Messgeräten. Die Messgeräte müssen mit den Systemen anderer Anbieter interoperabel sein und kommunizieren können. Dies bedeutet, dass sie in der Lage sind, Daten miteinander auszutauschen. Zudem ist künftig die Anbindbarkeit der Messgeräte an ein Smart-Meter-Gateway erforderlich. Es gibt neue umfassende und häufige Mitteilungs- und Informationspflichten.
Gibt es Widerspruchsmöglichkeiten gegen den Zwang zur Fernablesung?
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