Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Fragen zur Thematik
- Was löst die Beschwerden aus?
- Warum haben nicht alle Leute Beschwerden?
- Können auch Kinder betroffen sein?
- Können auch ältere Personen betroffen sein?
- Wie kann ich feststellen, ob die Beschwerden vom Elektrosmog kommen?
- Was tun, wenn die Beschwerden tatsächlich vom Elektrosmog kommen?
- Warum sagt mir mein Arzt nicht, woher die Beschwerden kommen, sondern schiebt alles auf die Psyche, den Arbeitsstress, die Wechseljahre etc.?
- Warum liest man so wenig darüber in der Zeitung?
- Kann man nachweisen, dass eine einzelne Person durch elektromagnetische Felder körperlich leidet?
- Warum wird behauptet, dass die Wirkung nur psychosomatischer Natur sei, d. h. dass die betroffenen Personen nur aus Angst vor den Feldern reagieren?
- Wie kann ich mich gegen den allgegenwärtigen Elektrosmog wehren?
- Warum haben wir keine Verordnungen und Gesetze, die die Bevölkerung hinreichend schützen?
- Es heißt immer wieder, dass internationale Kommissionen keinen Anlass sehen, die Grenzwerte zu ändern. Wie kommt das?
- Dann heißt, die Erkenntnis, dass man an Elektrohypersensibilität leidet, das praktisch nichts mehr geht?
- Welche Therapiemöglichkeiten gibt es?
- Wie viele Menschen sind betroffen?
- Und nun?
Wie kann ich mich gegen den allgegenwärtigen Elektrosmog wehren?
Juristisch schwierig. In der 26. BImSchVO sind die Grenzwerte für Mobilfunkantennen geregelt, die – industriefreundlich – so hoch angesetzt wurden, dass sie praktisch nie überschritten werden. Abwehransprüche gegen Nachbarn, Mobilfunkbetreiber etc. nach § 1004 BGB scheitern deshalb in aller Regel. Um die Grenzwerte zu „knacken“ müssen Sie nachweisen, dass sie gesundheitlich durch Belastungen unterhalb der Grenzwerte geschädigt werden.
Politisch kann und sollte man sich natürlich wehren. Die Betroffenen werden ständig mehr, auch wenn sie in den Medien kaum auftauchen.
Mehr zu den Grenzwerten unter „Recht“.
Zuletzt aktualisiert am 02.10.2012 von .