Letzte Nachrichten

Neues Stromzähler-Gesetz will Verbraucher weiter entrechten

11.03.2023 - Werner Thiede - deutsche-wirtschafts-nachrichten

Die Bundesregierung treibt den verpflichtenden Einsatz der Smart-Meter voran. Für die Bürger bedeutet dies nicht nur mehr Überwachung, wie Werner Thiede zeigt.

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Buch: Die unerlaubte Krankheit

In den letzten Jahren hat sich der Anteil der Menschen mit Kopfschmerzen und Schlafschwierigkeiten enorm erhöht. Sie suchen ärztlichen Rat, doch man findet keine Ursachen. Parallel dazu stieg auch die Funkbelastung durch WLAN, Sendemasten, Bluetooth etc. Solange Schmerzgeplagte und Schlaflose noch keinen Zusammenhang mit Funk erkennen, ist ihr Kranksein „erlaubt“. Stellen sie jedoch fest, dass ihre Beschwerden nachlassen, wenn sie WLAN und Co. vermeiden, dann wird ihr Urteilsvermögen schnell angezweifelt.

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Internationale Woche der Elektrosensibilität - Juni 2022

dieses Jahr soll eine ganze Woche der Elektrosensibilität rund um den 16. Juni mit Aktionen gestaltet werden.

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Heizkostennovelle

Die lang umstrittene Novelle der Heizkostenverordnung ist nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt zum 01. Dezember 2021 in Kraft getreten

Sie betrifft Mieter und Besitzer von Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern. Es geht um die verbrauchsabhängige Abrechnung von Kalt-und Warmwasserzählern, Wärmemengenzählern und Heizkostenverteilern in Mehrfamilienhäusern, bei denen die Kosten aufgeteilt werden müssen (das sog. Submetering).

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Aktuelles

Gericht erkennt Arbeitsunfall im Zusammenhang mit Elektrosensibilität an

29.10.2018 17:50

Zum ersten Mal in Frankreich erkennt ein Gericht bei einem Arbeitsunfall den Zusammenhang mit Elektrosensibilität an

Mit dem Urteil vom 27. September 2018 hat das Gericht für Sozialversicherungs-Angelegenheiten („Tibunal des affaires de sécurité sociale de Versaille“ geurteilt, dass ein Elektrohypersensibler wegen eines Arbeitsunfalls Unterstützung erhalten muss.
Beim Kläger, einem Techniker, wurde bereits im Jahr 2011 eine Elektrohypersensibilität diagnostiziert. Dennoch wurde er weiterhin an seinem Arbeitsplatz ohne Anpassungen belassen, obwohl es von arbeitsmedizinischer Seite Empfehlungen gab, ihn an einen Arbeitsplatz mit geringerer Exposition gegenüber elektromagnetischer Felder zu versetzen.
Sein Ohnmachtsanfall, zu dem es am 6. November 2013 an seinem Arbeitsplatz kam, wurde vom Gericht für Sozialversicherungs-Angelegenheiten von Versailles mit dem Urteil vom 27. September als Arbeitsunfall anerkannt. Diese Anerkennung ist laut Maitre Lafforgue, Anwalt des Klägers und zudem Anwalt von Priartem, „eine Premiere in der französischen Rechtssprechung. Sie macht den Weg frei für weitere elektrohypersensible Opfer“.
Sophie Pelletier, Präsidentin von PRIARTEM : „Wir begrüßen diesen Präzedenzfall als einen weiteren Fortschritt im Prozess der Anerkennung von EHS und insgesamt der Auswirkungen von elektromagnetischen Wellen auf die Gesundheit. Ein weiteres Mal geht die Justiz der Politik und dem Gesetzgeber voraus. Deren schuldhafte Untätigkeit zwingt uns zu schwerfälligen und teuren Verfahren, um zu unserem Recht zu kommen. Trotzdem weiß man heute im Großen und Ganzen genug, um das Vorsorgeprinzip anzuwenden und die Exposition der gesamten Bevölkerung zu verringern, im Alltag und bei der Arbeit. Dabei sind auch die Personen mit Anzeichen einer Hypersensibilität zu berücksichtigen.“
Pressekontakt:
PRIARTEM : 01 42 47 81 54
Dies ist eine Übersetzung aus dem Französischen. Es gilt der Originaltext unter der Quelle unten.
Quelle:    http://www.priartem.fr/Pour-la-premiere-fois-en-France-un.html

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